Anwalt für Arbeitsrecht
Aufhebungsvertrag oder Kündigung erhalten? Lassen Sie Ihren Fall von uns prüfen. Wir schätzen den Erfolg eines Verfahrens für Sie ein.
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Wir setzen auf persönliche Betreuung. Für jeden unserer Mandanten entwickeln wir eine individuelle Strategie. So maximieren wir die Erfolgschancen für Ihr Verfahren.
Welches Anliegen haben Sie?
Sie haben eine Kündigung erhalten
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten? Das Arbeitsrecht in Deutschland ist arbeitnehmerfreundlich, sodass bei einer Kündigung das Recht oft auf Ihrer Seite ist.
Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt
Ob ein Aufhebungsvertrag zu Ihrem Vorteil oder Nachteil ist, lässt sich in den meisten Fällen schwierig auf den ersten Blick erkennen.
Ihr Lohn wurde nicht ausbezahlt
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen den vereinbarten Lohn nicht aus. Unabhängig davon, ob Sie sich in der Probezeit, Ausbildung oder in einer Festanstellung befinden. Ihre vertraglich vereinbarte Entlohnung steht Ihnen zu.
Dann verlieren Sie keine Zeit! Es gelten kurze Fristen
Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene Fristen die es einzuhalten gibt, damit Ihre Angelegenheit gehört wird.
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Unser erfahrenes und motiviertes Team findet eine individuelle Lösung für Ihr Problem! Sie erhalten die volle Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Anliegens.
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Das Team unterstützt Sie in folgenden Sprachen:
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Sie erfahren noch am selben Tag, ob und wie wir Ihnen bei Ihrer Arbeitsrechtlichen Angelegenheit helfen können.
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2. Rückruf unseres Experten
Sie erhalten einen Rückruf von einem unserer Mitarbeiter, der Ihnen zur optimalen Einschätzung Ihres Falles ein paar Fragen stellt.
3. Telefonische Einschätzung
Wir können Ihnen bereits am Telefon eine Einschätzung Ihres Falles geben.
HUnderte erfolgreiche Fälle im Arbeitsrecht
Wir haben über 5000 zufriedene Mandanten & gebündelt mehr als 25 Jahre Erfahrung.
Mit Schneider Rechtsanwälte haben Sie Experten an Ihrer Seite, die auf Arbeitrecht mit allen dazugehörigen Themen spezialisiert sind.
Yannik P.
Anwalt im Arbeitsrecht
Herr Schneider sticht durch hohe Fachkompetenz und Engagement heraus. Ein Anwalt, der die Interessen des Mandanten nie aus den Augen verliert. Ich fühlte mich vom Anfang an sehr gut beraten. Er hat sich für mein Anliegen immer Zeit genommen.
Häufige Fragen unserer Mandanten
Lohnt es sich gegen eine Kündigungn vorzugehen?
Die Anforderungen an Kündigungen des Arbeitsvertrages sind sehr streng. In den meisten Fällen können Sie daher gegen die Kündigung vorgehen. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie sich daher in jedem Fall, z.B. von einem Anwalt, beraten lassen.
Was sind meine Erfolgschancen?
Die Erfolgsaussichten hängen aber natürlich von den Umständen Ihres Falles ab. In aller Regel sind die Erfolgsaussichten aber sehr gut. Häufig gelingt es z.B., eine Abfindung zu vereinbaren. Sie sollten sich daher in jedem Fall, z.B. von einem Anwalt, beraten lassen.
Wie lange dauert das Verfahren?
Verfahren im Arbeitsrecht können häufig in wenigen Wochen und damit sehr schnell abgeschlossen werden. Nur in komplizierteren Fällen kann es mehrere Monate dauern, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Sobald wir Ihre Unterlagen bekommen haben, ist der erste Schritt ein ausführliches Gespräch mit uns. Wir besprechen Ihren Fall, klären gemeinsam alle wichtigen Umstände auf und entscheiden dann gemeinsam über die weitere Vorgehensweise.
Müssen wir damit vor Gericht?
Wenn Ansprüche nicht nach kurzer Zeit geltend gemacht werden, ist es im Arbeitsrecht oft nicht mehr möglich, diese einzuklagen. In den meisten Fällen ist es daher notwendig, Ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, um sich eine gute Verhandlungsposition zu sichern. Dennoch kann dann vor Gericht sehr häufig eine Einigung erzielt werden.
Was ist zu beachten, wenn mir ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde?
Mit einem Aufhebungsvertrag stimmen Sie der Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses zu. Nach dessen Unterzeichnung ist es nur mehr unter sehr schwierigen Umständen möglich, weitere Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber geltend zu machen. Zu beachten sind insbesondere 2 Punkte: Einerseits kann ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes führen, die bei entsprechender Formulierung vermieden werden kann. Andererseits kann und sollte das Angebot hinsichtlich der Abfindung immer überprüft werden, da die angebotene Summe oft unangemessen niedrig ist. In jedem Fall empfiehlt es sich, eine Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
Gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag?
Auch wenn es empfehlenswert ist, Arbeitsverträge schriftlich abzuschließen, sind grundsätzlich auch mündliche Arbeitsverträge wirksam. Häufig ist es dann aber schwieriger, Ansprüche durchzusetzen, da man gerade vor Gericht erst einmal beweisen muss, dass ein Arbeitsvertrag besteht. Dies ist z.B. durch Lohnbescheinigungen möglich.
Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur in wenigen Ausnahmefällen. Sehr häufig ist es aber möglich, sich auf eine Abfindung zu einigen, wenn man rechtzeitig Klage erhebt.
Was kann ich im Arbeitszeugnis ändern lassen?
Arbeitgeber sind verpflichtet, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen, dass Sie in ihrem beruflichen Fortkommen nicht beeinträchtigt. Enthält das Zeugnis Formulierungen, die sie benachteiligen, besteht daher oft ein Anspruch, das Zeugnis zu ändern. Zu beachten ist, dass Zeugnisse oft Formulierungen erhalten, die auf den ersten Blick in Ordnung sind, eigentlich aber negative Aussagen treffen. Es ist daher zu empfehlen, das Zeugnis überprüfen zu lassen.
Wie komme ich an meinen Lohn, wenn mein Arbeitgeber nicht zahlt?
Manchmal reicht es aus, dem Arbeitgeber ein Schreiben eines Anwalts zu schicken, da schon die Androhung, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, den Arbeitgeber dazu bewegt, den Lohn zu zahlen. Ist dies auch nicht erfolgreich, muss der Lohn gerichtlich eingeklagt werden. Zu beachten ist, dass dies sehr schnell erfolgen sollte, da Ansprüche ansonsten oft nicht mehr geltend gemacht werden können.
Wie schnell muss die Kündigungsschutzklage eingereicht werden?
Die sehr kurze Frist beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Besonders wichtig ist es daher auch, zu notieren, wann Sie die Kündigung erhalten haben.
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